Archiv für den Autor: notddz2013

Auch die Grüne Jugend Niedersachsen kommt am 1. Juni mit nach vorne!

Die Grüne Jugend Niedersachsen ruft zu den Blockaden in Wolfsburg auf und fordert die rot-grüne Landesregierung auf, mit der bisherigen Durchsetzungspolitik bei Naziaufmärschen (z.B. in Bad Nenndorf) in Niedersachsen der Vorgängerregierung zu brechen.

Beschluss der GJN:
http://www.gj-nds.de/beschluesse/beschluss/650-tag-der-deutschen-zukunft-am-162013-in-wolfsburg-kommt-nach-vorne/

„Kommt nach vorne!“

Auch die Jusos Niedersachsen rufen zu Blockaden in Wolfsburg auf

In einer Erklärung kündigt die Jugendorganisation der SPD an, dass sie nicht tatenlos zu sehen werden, wenn Nazis ihre rassistische Propaganda verbreiten wollen und werden sich ihnen wo es nur geht in den Weg stellen bzw. setzen!

Grundrechte auch für Rechtsextreme? Der Bauch sagt nein, das Hirn sagt ja

Beim Leserforum der Wolfsburger Nachrichten ging es auch um die Frage: Wie weit darf Protest gehen?

Grundrechte für alle? Auch für Feinde des Grundgesetzes? Diese Frage beschäftigte am Montagabend die rund 100 Teilnehmer des Leserforums der Wolfsburger Nachrichten.

Gemeinsam mit der Volkshochschule hatten die Wolfsburger Nachrichten vier Experten eingeladen, die mit den Teilnehmern diskutierten: Roger Fladung, Vize-Polizeipräsident der Polizeidirektion Braunschweig, Oberbürgermeister Klaus Mohrs, Extremismus-Experte Reinhard Koch und den emiritierten Politikwissenschaftler Prof. Joachim Perels.

Nur eine Stunde vor dem WN-Leserforum hatte das Verwaltungsgericht Braunschweig das Verbot der rechtsradikalen Demonstration am 1. Juni gekippt. Ja, die Neonazis dürfen marschieren. Aber nicht auf der Route, die sie eigentlich gerne gegangen wären (siehe Grafik). Zudem muss die Veranstaltung um 18 Uhr zu Ende sein – deutlich früher als von den Veranstalter geplant. „Natürlich wäre es uns lieber gewesen, wenn der Aufmarsch nicht stattgefunden hätte“, sagte Oberbürgermeister Klaus Mohrs.

Es sei „das Paradoxon der Grundrechte“, das auch in Wolfsburg Bauchschmerzen verursache, vermutete Prof. Joachim Perels. „Aber genau das ist ein Schwäche als auch eine Stärke des Grundgesetzes.“

Während das Hirn also durchaus aufseiten der Grundrechte steht, fällt dem Bauch das schon schwerer. Denn zur Versammlungsfreiheit gehört auch das Recht von Neonazis, ihre Aufmärsche durchzuführen – und die Pflicht der Polizei, dieses Grundrecht auch durchzusetzen. Wie unterschiedlich dieses Thema aufgenommen wird, wurde klar bei der Frage des WN-Moderators Christoph Knoop, wer denn beispielsweise durch Sitzstreik die Straße blockieren würde, auch wenn die Polizei auffordere, die Straße freizugeben. Viele machten durch Handzeichen klar: „Wir weichen nicht.“ Polizei-Vizepräsident Roger Fladung sagte allerdings deutlich: „Es gibt eine Schwelle, die man nicht übertreten darf.“ Er vertraue voll und ganz auf die Wolfsburger, dass es zu keiner Gewalt komme, warnte allerdings davor, sich von gewaltbereiten Kräften mitreißen zu lassen.

Gewalttäter von außen, diese Sorge teilten Podium und Forumsteilnehmer gleichermaßen. Verhältnisse wie in Hamburg, wo es im vergangenen Jahr beim gleichen Aufmarsch schwere Krawalle gab, habe man zwar keinesfalls zu befürchten, betonte Roger Fladung.

Allerdings könne es schnell passieren, dass man sich mitreißen lasse und dann in Situationen gerate, in die man eigentlich nicht geraten wolle.

Reinhard Koch, Leiter des Wolfsburger Zentrums Demokratische Bildung, war da zuversichtlich. „Es gibt für die Rechtsradikalen hier nichts zu gewinnen.“ Die Stadt habe sich nicht auseinanderdividieren lassen, das sei für die Organisatoren des Aufmarsches ein Schlag –und das sei das, was Wolfsburg von vielen anderen Städten unterscheide.

DAS GERICHTSURTEIL

Die neue Route war laut Gericht notwendig, um Rettungswege freizuhalten. Zudem müsste die Strecke erfahrungsgemäß komplett gesperrt werden. Außerdem könne die Polizei die Porschestraße kaum kontrollieren.

Ein Totalverbot durch die Stadt lehnte das Gericht ab. Durch die neue Route könnten die Beeinträchtigungen auf „ein hinnehmbares Maß“ reduziert werden.

Für ihn eine der treibende Kräfte: Der Schulterschluss der Wolfsburger Demokraten. Hier haben sich Kirchen, Vereine, Verbände und die Politik zusammengeschlossen, um gemeinsam am 1. Juni Flagge zu zeigen. Insgesamt hofft das Bündnis auf bis zu 10 000 Gegendemonstranten.

Wolfsburger Nachrichten, 14. Mai 2013

http://www.wolfsburger-nachrichten.de/lokales/Wolfsburg/grundrechte-auch-fuer-rechtsextreme-der-bauch-sagt-nein-das-hirn-sagt-ja-id1004332.html

Nazis sollen durch ein Gewerbegebiet laufen

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat das Verbot des Naziaufmarsch aufgehoben und zeitgleich einen geänderten Streckenverlauf entschieden.
Nach der Entscheidung des Verwaltungsgericht sollen die Nazis folgende Strecke laufen:
Beginn um 12 Uhr am

  • Museum Phaeno (Hauptbahnhof)
  • An der Vorburg
  • Maybachweg
  • Daimlerstraße
  • Lerchenweg
  • Dieselstraße
  • Robert-Bosch-Weg
  • Daimlerstraße
  • Maybachweg
  • An der Vorburg
  • Vorplatz des Museums Phaeno

Ende: 18 Uhr

Diese Route verläuft durch ein Gewerbegebiet ohne Anwohner_innen. Ob sich die Nazis auf diese äußerst unattraktive Strecke einlassen, bleibt abzuwarten. Zur Zeit feiern sie noch ihren angeblichen „Sieg im Rechtskampf“. Nach einem Blick auf einen Stadtplan wird sich sicher Ernüchterung bei ihnen breit machen. Diese Route ist die Wunschstrecke der Polizei. Zum einen lässt sich das Gebiet gut abriegeln, die Strecke geht nur einmal kurz auf einer größeren Straße und es gibt so gut wie keine Augenzeugen für den Polizeieinsatz. Es ist damit zu rechnen, dass am 1. Juni dort sämtliche Gewerbebetriebe geschlossen sein werden.

Die antifaschistische Kampagne „No TddZ – Keine Zukunft für Nazis!“ ruft dazu auf, am 1. Juni in den Wolfsburger Stadtteil Hesslingen zu kommen und dort den Naziaufmarsch zu blockieren.

Gericht genehmigt rechte Demo in Wolfsburg

Die für den 1. Juni für die Wolfsburger Innenstadt angekündigte Demonstration unter dem Motto „Tag der deutschen Zukunft – Unser Signal gegen Überfremdung – Gemeinsam für eine deutsche Zukunft“ darf nur zeitlich und räumlich eingeschränkt stattfinden: Sie muss eine andere Route nehmen und darf nur bis 18 Uhr dauern.

Die Beschränkungen sind erforderlich, um mit der Versammlung verbundene Gefährdungen und Beeinträchtigungen Unbeteiligter auf ein angemessenes Maß zu reduzieren. Ein vollständiges Verbot der Demonstration, wie die Stadt Wolfsburg es gegenüber dem Veranstalter ausgesprochen hatte, ist hingegen rechtswidrig. Dies hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts am 10. Mai 2013 in einem Eilverfahren entschieden. Der Beschluss liegt seit heute schriftlich vor. Das Gericht hat die Entscheidung den Verfahrensbeteiligten gegen Mittag zugeleitet.

Die rechte Demonstration, zu der ca. 700 Teilnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet erwartet werden, sollte ursprünglich in der Zeit von 12 bis 22 Uhr stattfinden. Neben Kundgebungen auf dem Bahnhofsvorplatz sowie am Brandenburger Platz und an der Kreuzung Siemensstraße/Friedrich-Ebert-Straße sollte der Demonstrationszug über die Porschestraße, die Kleiststraße, die Lessingstraße, die Laagbergstraße und die Friedrich-Ebert-Straße führen. Ursprünglich hatte der Veranstalter darüber hinaus beabsichtigt, den Aufzug über den Hochring, die Röntgenstraße, die Braunschweiger Straße und die Siemensstraße zu leiten. Die Stadt Wolfsburg hatte die Durchführung der Demo mit Bescheid vom 28. März 2013 untersagt.

Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist die rechte Demo bis 18 Uhr mit folgendem geänderten Streckenverlauf durchzuführen: Vorplatz des Museums Phaeno – dort Möglichkeit zur Auftaktkundgebung -, An der Vorburg, Maybachweg, Daimlerstraße, Lerchenweg, Dieselstraße, Robert-Bosch-Weg, Daimlerstraße, Maybachweg, An der Vorburg, Vorplatz des Museums Phaeno – dort Möglichkeit zur Abschlusskundgebung -.

Zur Begründung führt das Gericht in seiner Entscheidung aus: Nach den Erfahrungen aus früheren ähnlichen Veranstaltungen in anderen Städten sowie nach Auswertung der polizeilichen Erkenntnisse müsse mit ganz erheblichen, auch gewalttätigen Stör- und Blockadeaktionen gegen die rechte Demo gerechnet werden. Dies mache es zur Aufrechterhaltung der Sicherheit unbedingt erforderlich, die Aufzugsstrecke für die gesamte Dauer abzusperren. Auf der vom Veranstalter der rechten Demo vorgesehenen Route führe dies zu einer nicht hinnehmbaren Beeinträchtigung wichtiger Rettungswege für die Feuerwehr und die Notfallrettung – anders als auf der durch den Beschluss des Gerichts festgelegten Aufzugsroute. Darüber hinaus sei die vom Veranstalter gewünschte Route im Bereich der Porschestraße polizeilich nicht hinreichend gegen Störmaßnahmen zu sichern. Auf dieser Route hätte die Demo auch den öffentlichen Personenverkehr in Wolfsburg zu stark beeinträchtigt. Die Stadt Wolfsburg habe es dem Veranstalter deswegen zu Recht untersagt, die Demonstration auf der von ihm vorgesehenen Strecke durchzuführen.

Das vollständige Verbot der Veranstaltung sei aber rechtswidrig, weil sich die beschriebenen Beeinträchtigungen bzw. Gefahren durch die beschlossene zeitliche und räumliche Einschränkung der Veranstaltung ausräumen bzw. auf ein hinnehmbares Maß reduzieren ließen. Insoweit sei zu berücksichtigen, dass sich der Veranstalter auf die Versammlungsfreiheit nach Art. 8 des Grundgesetzes und den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berufen könne.

Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts können der Antragsteller, die Stadt und die beigeladene Veranstalterin einer Gegendemonstration das Rechtsmittel der Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen.

Zum rechtlichen Hintergrund:

Das Grundrecht der Demonstrationsfreiheit nach Artikel 8 des Grundgesetzes gilt auch für Versammlungen Rechtsradikaler. Eine Demonstration darf danach nicht schon deswegen unterbunden oder beschränkt werden, weil dort angreifbare oder abzulehnende politische Auffassungen vertreten werden.

Neues aus Braunschweig, 13. Mai 2013
http://www.neuesausbraunschweig.de/region/3666-gericht-genehmigt-rechte-demo-in-wolfsburg

Wer ganz rechts sitzt, hat nur linke Nachbarn

Das Verwaltungsgericht hat am Montag das Verbot der Neo-Nazidemo am 1. Juni gekippt. Wie damit umgehen, das war Thema des WN-Leserforums

Ignorieren? Auf gar keinen Fall. Man dürfe Neonazis und Rechtsradikale nicht ignorieren. Reinhard Koch, Leiter des Zentrums Demokratie in Wolfsburg und ausgewiesener Kenner der rechten Szene, lässt keinen Zweifel. So sehen es auch die anderen Teilnehmer des Leserforums der Wolfsburger Nachrichten, die gestern Abend rund 90 Minuten mit rund 100 Zuhörern in der Volkshochschule diskutiert haben.

Der Anlass ist ernst. Daran lässt Roger Fladung, Vize-Polizeipräsident der Polizeidirektion Braunschweig, keinen Zweifel. Aus einsatztaktischen Gründen nennt er keine Zahlen, lässt aber durchblicken, dass die Zahl der Polizisten, die am 1. Juni in Wolfsburg sein werden, mindestens vierstellig ist.

Bei einem Aufmarsch dieser Art in Hamburg vor rund einem Jahr war es zu zahlreichen Ausschreitungen gekommen. Mehrere Polizisten waren dabei angegriffen und verletzt worden.

Was ist das für ein Gefühl für einen Polizisten, will Moderator Christoph Knoop von Fladung wissen. Und Fladung, der seit Jahren an solchen Einsätzen beteiligt ist, sagt: „Polizeibeamte fühlen sich nicht gut; Sie sitzen zwischen den Stühlen“.

Mehr als 1000 Polizisten also sollen die Stadt und ihre Bewohner, aber auch die Grundrechte schützen.

Am 1. Juni werden rund 700 Rechtsradikale und Neonazis in Wolfsburg erwartet. Sie haben einen Aufmarsch angemeldet. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat diesen Aufmarsch am Freitag in einer Eilentscheidung erlaubt. Das Gericht hat am Freitag allerdings zahlreiche Einschränkungen gemacht; Die Neonazis werden nicht auf der Route marschieren dürfen, die sie gefordert haben. Das Gericht hat eine andere Strecke angeordnet. Eine Strecke, auf der längst nicht so viel passieren kann wie auf der ursprünglich geplanten. Diese hätte mitten durch die Innenstadt geführt, und Polizei, Rettungskräfte, Feuerwehr wären in ihrer Arbeit so stark gefährdet worden, dass es ein veritables Sicherheitsproblem gegeben hätte. Außerdem, auch das ist eine Entscheidung des Braunschweiger Gerichts, dürfen die Neonazis nur bis 18 Uhr marschieren; dann muss die Veranstaltung beendet sein. Sie hatten ihre „Demonstration“ bis 22 Uhr angemeldet.

Wolfsburgs Oberbürgermeister Klaus Mohrs kann mit der Entscheidung leben, sagt er. Das Gericht habe die Stadt in der vergangenen Woche um eine alternative Route für den Aufmarsch gefordert. „Diese haben wir geliefert“, sagt Mohrs.

Ignorieren also sei falsch, sagen die Experten. Verbieten ließen sich solche Demonstrationen aber auch schlecht. Artikel 8 des Grundgesetzes sichere die Versammlungsfreiheit. „Verbieten sollte man die NPD“, sagt der Verfassungsrechtler Professor Joachim Perels aus Hannover. Perels meint, das Bundesverfassungsgericht müsse die Angelegenheit durchdeklinieren.

Wer wird da nach Wolfsburg kommen, fragt Moderator Christoph Knoop. „Es wird ein breites Spektrum der rechten Szene sein“, sagt Experte Reinhard Koch. Er erwartet sogenannte Freie Kameradschaften, auch Parteigremien wie die NPD und ihre Nachwuchsorganisation JN.

Koch schätzt, dass rund 50 bis 70 Rechtsgesinnte aus der Region dabei sein werden, der Rest werde von außerhalb kommen. Koch sieht die, die da in Wolfsburg aufmarschieren, in einer schlechten Position. Das führt er vor allem auf den „Schulterschluss der Demokraten“ in Wolfsburg zurück – ein Zusammenschluss von Parteien, Gewerkschaften, Kirchen, Verbänden und anderen Organisationen, der friedlich gegen den Aufmarsch am 1. Juni demonstrieren will. Es sei den Rechten nicht gelungen, die Stadt zu spalten, sagt Koch. Das, was in Wolfsburg passiere, sei außergewöhnlich, sagt Koch. Denen, die nach Wolfsburg kommen, müsse klar sein: „Wer ganz rechts sitzt, hat nur linke Nachbarn“. So sieht das auch Verfassungsrechtler Perels.

Wolfsburgs Oberbürgermeister rechnet mit mehr als 10 000 Menschen, die am Samstag, 1. Juni, gegen die Rechten protestieren werden. Dazu fordert auch Roger Fladung auf. Er hoff auf einen „kreativen“ Protest der Wolfsburger.

Den wird es allem Anschein nach geben. Der Schulterschluss arbeitet an zahlreichen Aktionen. In anderen Städten gab es bei solchen Anlässen zum Beispiel Sitzdemonstrationen. Einen solchen Protest gibt es im Juni möglicherweise auch in Wolfsburg. Wolfsburg sei beispielhaft, sagt Experte Koch. Das werde sich am 1. Juni zeigen. Koch sagt: „Die kommen hier keine 100 Meter weit“. Das Forum applaudiert.

Wolfsburger Nachrichten, 13. Mai 2013

http://www.wolfsburger-nachrichten.de/lokales/Wolfsburg/wer-ganz-rechts-sitzt-hat-nur-linke-nachbarn-id1003194.html

Gericht entschied: Rechte dürfen in Wolfsburg marschieren

Die für 1. Juni geplante Nazi-Demo in Wolfsburg darf stattfinden. Das entschied jetzt das Braunschweiger Verwaltungsgericht per Eilverfahren. Allerdings: Der Demonstrationszug muss eine andere Route durch das Gewerbegebiet Ost nehmen und früher enden.
Großeinsatz für die Polizei: Rechte dürfen in Wolfsburg marschieren, viele Gegendemonstranten wollen das verhindern.

Unter dem Motto „Tag der deutschen Zukunft“ wollen rechtsradikale Gruppierungen mit rund 700 Teilnehmern in Wolfsburg demonstrieren. Die Stadt untersagte die Demo, die Veranstalter klagten, das Gericht kippte das Verbot der Stadt: „Ein vollständiges Verbot der Demonstration ist rechtswidrig“, so Torsten Baumgarten, Sprecher des Verwaltungsgerichts. Die Demo dürfe stattfinden, allerdings in einem engeren zeitlichen und räumlichen Rahmen.

Die Neonazis hatten ihre Demo für 12 bis 22 Uhr angekündigt, das Verwaltungsgericht setzte das Ende jedoch auf 18 Uhr. Auch die geplante Route sei nicht rechtmäßig. Sie sollte durch die City führen, unter anderem durch Kleiststraße, Porschestraße, Friedrich-Ebert-Straße und Laagbergstraße. Geplant waren Kundgebungen am Bahnhof, am Brandenburger Platz und an der Kreuzung Siemensstraße/Friedrich-Ebert-Straße. Stattdessen soll der Zug vom Phaeno nur durchs Gewerbegebiet Ost (Dieselstraße) und zurück ziehen (siehe Info-Kasten). Torsten Baumgarten: „Die Beschränkungen sind erforderlich, um Gefährdungen und Beeinträchtigungen Unbeteiligter auf ein angemessenes Maß zu reduzieren.“

Noch steht nicht fest, ob es bei der Entscheidung des Verwaltungsgerichts bleiben wird. Sowohl die Stadt als auch die Neonazis können Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen. Die Stadt wollte sich gestern dazu nicht äußern.

Wolfsburger Allgemeine, 13. Mai 2013

http://www.waz-online.de/Wolfsburg/Wolfsburg/Stadt-Wolfsburg/Gericht-entschied-Rechte-duerfen-in-Wolfsburg-marschieren

Verbot des Naziaufmarsches aufgehoben!

Wie zu erwarten war, hat das Verwaltungsgericht Braunschweig das durch die Stadt Wolfsburg ausgesprochene Verbot des Naziaufmarsches am 1. Juni heute wieder aufgehoben.
Da mit einer solchen Entscheidung zu rechnen war und die antifaschistische Kampagne „No TddZ – Keine Zukunft für Nazis!“ kein Vertrauen auf einen „staatlichen Antifaschismus“ gesetzt hat, bleibt es für den 1. Juni dabei:

Alles muss mensch selber machen – Den Naziaufmarsch blockieren!

In den nächsten Tagen werden hier verschiedene Kundgebungsorte des „Schulterschluss der Demokraten“ und Anlaufpunkte für die Blockade veröffentlicht.

Leserforum am Montag zur geplanten Nazi-Demo

Noch drei Wochen, dann wollen Rechtsradikale in Wolfsburg demonstrieren. Bei unserem Leserforum geht es um die Frage: Was tun gegen Rechtsradikale?

Für viele ist es eine nicht gerade angenehme Vorstellung: Für den 1. Juni haben Rechtsradikale eine Großdemonstration in Wolfsburg angemeldet. Sie wollen vom Bahnhof aus einmal rund um die Innenstadt marschieren – wenn die Gerichte es zulassen. Der Protest dagegen steht schon in den Startlöchern. Auf rund 10 000 Gegendemonstranten hofft der Wolfsburger Schulterschluss der Demokraten, in dem sich Verbände, Vereine und Kirchen zusammengeschlossen haben.

Wie umgehen mit den Rechtsradikalen? Um diese Frage soll es am heutigen Montagabend beim Leserforum der Wolfsburger Nachrichten gehen. Ab 18.30 Uhr lädt unsere Zeitung gemeinsam mit der Volkshochschule zum Forum im großen Saal der VHS, Hugo-Junkers-Weg 5, ein. Beginn der Veranstaltung ist um 18.30 Uhr.

Es sind viele Fragen zu klären, knapp drei Wochen vor der geplanten Demonstration. Hat das Verbot der Veranstaltung durch die Stadt überhaupt eine Chance? Welche Möglichkeiten des Protestes gibt es – und welche Formen sind eigentlich legal? Schafft Protest nicht erst die Aufmerksamkeit, auf die es die Organisatoren solcher Aufmärsche abgesehen haben? Was ist die Aufgabe der Polizei? Und warum muss sie die Demonstration der Rechtsradikalen eigentlich durchsetzen?

Beim WN-Leserforum wird darüber zu reden sein. Zur Diskussion stehen vier Experten bereit, die auf genau diese Fragen Antworten geben möchten (siehe unten).

Bisher steht noch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Braunschweig aus. Die Stadt Wolfsburg hatte Anfang April die Veranstaltung verbieten lassen. Der Grund: ein erhebliches Gefahrenpotenzial für Bevölkerung und Gäste. Die Veranstalter des sogenannten Tags der deutschen Zukunft waren etwa zwei Wochen später gerichtlich gegen das Verbot vorgegangen. Es zeichnet sich damit eine durchaus übliche juristische Auseinandersetzung ab: Eine Kommune verbietet eine Neonazi-Demo, die Gerichte verweisen auf die Versammlungsfreiheit und kippen das Verbot. Dass die Demonstration trotz Verbots der Stadt stattfindet, gilt daher vielen als wahrscheinlich.

Allerdings geht es bei solchen Verfahren erfahrungsgemäß nicht ausschließlich um die Frage eines Verbots. Denn die Gerichte können eine solche Demonstration zwar zulassen, aber gleichzeitig mit strengen Auflagen versehen. Auch die geplante Marschroute, vom Bahnhof einmal rund um die Innenstadt, könnte noch verändert werden.

Beim Tag der deutschen Zukunft gab es im vergangenen Jahr in Hamburg schwere Ausschreitungen. 2011 fand die Neonazi-Demo in Braunschweig statt.

Wolfsburger Nachrichten, 13. Mai 2013

http://www.wolfsburger-nachrichten.de/lokales/Wolfsburg/leserforum-am-montag-zur-geplanten-nazi-demo-id1002016.html