Kategorie-Archiv: Neues aus Braunschweig

Nach rechter Demo kann Wolfsburg aufatmen

Es ist wohl der nahezu perfekten Organisation der Wolfsburger Behörden und dem massiven Polizeiaufgebot zu verdanken, dass der Tag der rechten Demo in Wolfsburg ohne größere Probleme vorbei gegangen ist.

Lediglich 570 rechte Demonstranten waren dem Aufruf, nach Wolfsburg zu kommen, gefolgt. Die meisten von ihnen reisten, gut kontrolliert und abgeschirmt, mit einem Zug aus Hannover an. Wesentlich mehr Menschen haben die linke Szene und die sogenannte „Antifa“ auf die Beine bekommen, und diese Gruppen waren es auch, die die Polizei am meisten forderten. Bei Steinewürfen und Auseinandersetzungen mit den Linken wurden fünf Polizeibeamte verletzt.

Die Gegenveranstaltung auf dem Parkplatz zwischen Bahnhof und Volkswagenwerk wurde nur von etwa 2.000 Demokratieanhängern besucht, dies blieb weit hinter den Erwartungen der Veranstalter zurück.

Die Trennung der Demonstranten von den Gegendemonstranten wurde von den Einsatzkräften konsequent durchgezogen und führte letztendlich dazu, dass Wolfsburg von schlimmeren Szenen verschont geblieben ist.

Unerfreulich bleibt dieser Tag für 64 Autobesitzer und 200 Drahteseleigentümer: deren Fahrzeuge mussten die Behörden aus den Sicherheitsbereichen abschleppen lassen. Auch die Geschäfte im Designer Outlet Center dürften sich kaum über den Umsatzausfall eines geschlossenen Samstags freuen.

Neues aus Braunschweig und Wolfsburg, 02. Juni 2013

http://www.neuesausbraunschweig.de/region/wolfsburg/5294-nach-rechter-demo-kann-wolfsburg-aufatmen

Ausstellung zum Neofaschismus in Niedersachsen

Wolfsburg zeichnet sich durch ein buntes Miteinander und interkulturelle Vielfalt aus. In diesen Tagen steht die Stadt ganz besonders für Toleranz und Demokratie ein und positioniert sich deutlich gegen fremdenfeindliches Gedankengut.

Aktueller Anlass ist die Kundgebung der „Initiative Zukunft statt Überfremdung“ am 1. Juni, die einen offensichtlich nationalsozialistischen Hintergrund hat. In der Bürgerhalle des Wolfsburger Rathauses ist von Freitag, 31. Mai, bis Freitag, 21. Juni, die vom VVN-BdA (Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten) konzipierte Ausstellung „Neofaschismus in Niedersachsen“ zu sehen. Sie informiert anschaulich über Strukturen, Personen, Zusammenhänge und Hintergründe des neofaschistischen Spektrums, speziell in Niedersachsen.

Oberbürgermeister Klaus Mohrs wird die Ausstellung am Freitag, 31. Mai, um 12 Uhr eröffnen. Dazu sind alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen. Bei einem Rundgang durch die Bürgerhalle können sich Interessierte zusätzlich über Angebote und Aktivitäten verschiedener Vereine und Einrichtungen für mehr Demokratie und gegen Diskriminierung informieren. Darüber hinaus wird die neue Präsidentin des niedersächsischen Verfassungsschutzes, Maren Brandenburger, als Gastrednerin referieren. Musikalisch wird die Ausstellungseröffnung von der Wolfsburger Jugendband „Enemy Jack“ begleitet.

Mit der Ausstellung und den begleitenden Aktivitäten unterstützt das Integrationsreferat der Stadt Wolfsburg die Aktionen des „Schulterschluss der Wolfsburger Demokraten“ zum 1. Juni 2013 sowie die Wolfsburger Resolution gegen Rechtsradikalismus und Fremdenfeindlichkeit.

Für Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 10 werden in der Woche vom 3. bis 7. Juni begleitende Führungen angeboten. Außerdem können die Klassen an den interaktiven Begleitangeboten des Zentrums für demokratische Bildung Wolfsburg teilnehmen. Weitere Informationen sind im Integrationsreferat der Stadt Wolfsburg erhältlich.

Die Ausstellung ist zu den Öffnungszeiten des Rathauses von Freitag, 31. Mai, bis Freitag, 21. Juni, in der Bürgerhalle zu sehen. Am Samstag, 1. Juni, ist das Rathaus ebenfalls von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Neues aus Braunschweig, 22. Mai 2013
http://www.neuesausbraunschweig.de/region/wolfsburg/4393-ausstellung-zum-neofaschismus-in-niedersachsen

Gericht genehmigt rechte Demo in Wolfsburg

Die für den 1. Juni für die Wolfsburger Innenstadt angekündigte Demonstration unter dem Motto „Tag der deutschen Zukunft – Unser Signal gegen Überfremdung – Gemeinsam für eine deutsche Zukunft“ darf nur zeitlich und räumlich eingeschränkt stattfinden: Sie muss eine andere Route nehmen und darf nur bis 18 Uhr dauern.

Die Beschränkungen sind erforderlich, um mit der Versammlung verbundene Gefährdungen und Beeinträchtigungen Unbeteiligter auf ein angemessenes Maß zu reduzieren. Ein vollständiges Verbot der Demonstration, wie die Stadt Wolfsburg es gegenüber dem Veranstalter ausgesprochen hatte, ist hingegen rechtswidrig. Dies hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts am 10. Mai 2013 in einem Eilverfahren entschieden. Der Beschluss liegt seit heute schriftlich vor. Das Gericht hat die Entscheidung den Verfahrensbeteiligten gegen Mittag zugeleitet.

Die rechte Demonstration, zu der ca. 700 Teilnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet erwartet werden, sollte ursprünglich in der Zeit von 12 bis 22 Uhr stattfinden. Neben Kundgebungen auf dem Bahnhofsvorplatz sowie am Brandenburger Platz und an der Kreuzung Siemensstraße/Friedrich-Ebert-Straße sollte der Demonstrationszug über die Porschestraße, die Kleiststraße, die Lessingstraße, die Laagbergstraße und die Friedrich-Ebert-Straße führen. Ursprünglich hatte der Veranstalter darüber hinaus beabsichtigt, den Aufzug über den Hochring, die Röntgenstraße, die Braunschweiger Straße und die Siemensstraße zu leiten. Die Stadt Wolfsburg hatte die Durchführung der Demo mit Bescheid vom 28. März 2013 untersagt.

Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist die rechte Demo bis 18 Uhr mit folgendem geänderten Streckenverlauf durchzuführen: Vorplatz des Museums Phaeno – dort Möglichkeit zur Auftaktkundgebung -, An der Vorburg, Maybachweg, Daimlerstraße, Lerchenweg, Dieselstraße, Robert-Bosch-Weg, Daimlerstraße, Maybachweg, An der Vorburg, Vorplatz des Museums Phaeno – dort Möglichkeit zur Abschlusskundgebung -.

Zur Begründung führt das Gericht in seiner Entscheidung aus: Nach den Erfahrungen aus früheren ähnlichen Veranstaltungen in anderen Städten sowie nach Auswertung der polizeilichen Erkenntnisse müsse mit ganz erheblichen, auch gewalttätigen Stör- und Blockadeaktionen gegen die rechte Demo gerechnet werden. Dies mache es zur Aufrechterhaltung der Sicherheit unbedingt erforderlich, die Aufzugsstrecke für die gesamte Dauer abzusperren. Auf der vom Veranstalter der rechten Demo vorgesehenen Route führe dies zu einer nicht hinnehmbaren Beeinträchtigung wichtiger Rettungswege für die Feuerwehr und die Notfallrettung – anders als auf der durch den Beschluss des Gerichts festgelegten Aufzugsroute. Darüber hinaus sei die vom Veranstalter gewünschte Route im Bereich der Porschestraße polizeilich nicht hinreichend gegen Störmaßnahmen zu sichern. Auf dieser Route hätte die Demo auch den öffentlichen Personenverkehr in Wolfsburg zu stark beeinträchtigt. Die Stadt Wolfsburg habe es dem Veranstalter deswegen zu Recht untersagt, die Demonstration auf der von ihm vorgesehenen Strecke durchzuführen.

Das vollständige Verbot der Veranstaltung sei aber rechtswidrig, weil sich die beschriebenen Beeinträchtigungen bzw. Gefahren durch die beschlossene zeitliche und räumliche Einschränkung der Veranstaltung ausräumen bzw. auf ein hinnehmbares Maß reduzieren ließen. Insoweit sei zu berücksichtigen, dass sich der Veranstalter auf die Versammlungsfreiheit nach Art. 8 des Grundgesetzes und den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berufen könne.

Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts können der Antragsteller, die Stadt und die beigeladene Veranstalterin einer Gegendemonstration das Rechtsmittel der Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen.

Zum rechtlichen Hintergrund:

Das Grundrecht der Demonstrationsfreiheit nach Artikel 8 des Grundgesetzes gilt auch für Versammlungen Rechtsradikaler. Eine Demonstration darf danach nicht schon deswegen unterbunden oder beschränkt werden, weil dort angreifbare oder abzulehnende politische Auffassungen vertreten werden.

Neues aus Braunschweig, 13. Mai 2013
http://www.neuesausbraunschweig.de/region/3666-gericht-genehmigt-rechte-demo-in-wolfsburg