Die für den 1. Juni für die Wolfsburger Innenstadt angekündigte Demonstration unter dem Motto „Tag der deutschen Zukunft – Unser Signal gegen Überfremdung – Gemeinsam für eine deutsche Zukunft“ darf nur zeitlich und räumlich eingeschränkt stattfinden: Sie muss eine andere Route nehmen und darf nur bis 18 Uhr dauern.
Die Beschränkungen sind erforderlich, um mit der Versammlung verbundene Gefährdungen und Beeinträchtigungen Unbeteiligter auf ein angemessenes Maß zu reduzieren. Ein vollständiges Verbot der Demonstration, wie die Stadt Wolfsburg es gegenüber dem Veranstalter ausgesprochen hatte, ist hingegen rechtswidrig. Dies hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts am 10. Mai 2013 in einem Eilverfahren entschieden. Der Beschluss liegt seit heute schriftlich vor. Das Gericht hat die Entscheidung den Verfahrensbeteiligten gegen Mittag zugeleitet.
Die rechte Demonstration, zu der ca. 700 Teilnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet erwartet werden, sollte ursprünglich in der Zeit von 12 bis 22 Uhr stattfinden. Neben Kundgebungen auf dem Bahnhofsvorplatz sowie am Brandenburger Platz und an der Kreuzung Siemensstraße/Friedrich-Ebert-Straße sollte der Demonstrationszug über die Porschestraße, die Kleiststraße, die Lessingstraße, die Laagbergstraße und die Friedrich-Ebert-Straße führen. Ursprünglich hatte der Veranstalter darüber hinaus beabsichtigt, den Aufzug über den Hochring, die Röntgenstraße, die Braunschweiger Straße und die Siemensstraße zu leiten. Die Stadt Wolfsburg hatte die Durchführung der Demo mit Bescheid vom 28. März 2013 untersagt.
Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist die rechte Demo bis 18 Uhr mit folgendem geänderten Streckenverlauf durchzuführen: Vorplatz des Museums Phaeno – dort Möglichkeit zur Auftaktkundgebung -, An der Vorburg, Maybachweg, Daimlerstraße, Lerchenweg, Dieselstraße, Robert-Bosch-Weg, Daimlerstraße, Maybachweg, An der Vorburg, Vorplatz des Museums Phaeno – dort Möglichkeit zur Abschlusskundgebung -.
Zur Begründung führt das Gericht in seiner Entscheidung aus: Nach den Erfahrungen aus früheren ähnlichen Veranstaltungen in anderen Städten sowie nach Auswertung der polizeilichen Erkenntnisse müsse mit ganz erheblichen, auch gewalttätigen Stör- und Blockadeaktionen gegen die rechte Demo gerechnet werden. Dies mache es zur Aufrechterhaltung der Sicherheit unbedingt erforderlich, die Aufzugsstrecke für die gesamte Dauer abzusperren. Auf der vom Veranstalter der rechten Demo vorgesehenen Route führe dies zu einer nicht hinnehmbaren Beeinträchtigung wichtiger Rettungswege für die Feuerwehr und die Notfallrettung – anders als auf der durch den Beschluss des Gerichts festgelegten Aufzugsroute. Darüber hinaus sei die vom Veranstalter gewünschte Route im Bereich der Porschestraße polizeilich nicht hinreichend gegen Störmaßnahmen zu sichern. Auf dieser Route hätte die Demo auch den öffentlichen Personenverkehr in Wolfsburg zu stark beeinträchtigt. Die Stadt Wolfsburg habe es dem Veranstalter deswegen zu Recht untersagt, die Demonstration auf der von ihm vorgesehenen Strecke durchzuführen.
Das vollständige Verbot der Veranstaltung sei aber rechtswidrig, weil sich die beschriebenen Beeinträchtigungen bzw. Gefahren durch die beschlossene zeitliche und räumliche Einschränkung der Veranstaltung ausräumen bzw. auf ein hinnehmbares Maß reduzieren ließen. Insoweit sei zu berücksichtigen, dass sich der Veranstalter auf die Versammlungsfreiheit nach Art. 8 des Grundgesetzes und den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berufen könne.
Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts können der Antragsteller, die Stadt und die beigeladene Veranstalterin einer Gegendemonstration das Rechtsmittel der Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen.
Zum rechtlichen Hintergrund:
Das Grundrecht der Demonstrationsfreiheit nach Artikel 8 des Grundgesetzes gilt auch für Versammlungen Rechtsradikaler. Eine Demonstration darf danach nicht schon deswegen unterbunden oder beschränkt werden, weil dort angreifbare oder abzulehnende politische Auffassungen vertreten werden.
Neues aus Braunschweig, 13. Mai 2013
http://www.neuesausbraunschweig.de/region/3666-gericht-genehmigt-rechte-demo-in-wolfsburg