Rechtsradikale wollen am 1. Juni in Wolfsburg aufmarschieren, die Stadt hat die geplante Kundgebung verboten (WAZ berichtete). Jetzt beginnt das juristische Tauziehen: Die Veranstalter der Demo erhoben gestern beim Verwaltungsgericht Klage gegen das Verbot der Stadt und stellten einen Eilantrag.
Das Verwaltungsgericht stellte die Klage- und Antragsschrift der Stadt Wolfsburg zu, die nunmehr eine Stellungnahme abgeben muss. „Wann die zuständige 5. Kammer des Verwaltungsgerichts über den Eilantrag entscheiden kann, ist derzeit noch nicht absehbar. Mit der Eilentscheidung ist jedenfalls nicht in der kommenden Woche zu rechnen“, erklärte Torsten Baumgarten, Sprecher des Verwaltungsgerichts.
Mit diesem juristischen Schritt der Veranstalter war gerechnet worden. Der Wolfsburger „Schulterschluss der Demokraten“ sowie mehrere Antifa-Gruppen haben mehrfach angekündigt, dass sie ihrerseits am 1. Juni gegen die Rechtsradikalen demonstrieren wollen, sollte der Aufmarsch doch genehmigt werden. Dann werden am 1. Juni vermutlich mehrere tausend Polizisten in Wolfsburg im Einsatz sein.
Wolfsburger Allgemeine Zeitung, 19. April 2013
http://www.waz-online.de/Wolfsburg/Wolfsburg/Stadt-Wolfsburg/Rechte-Klage-gegen-die-Stadt