Es war abzusehen: Kurz nachdem die Stadt Wolfsburg eine Demo Rechtsradikaler untersagt hat, klagt der Veranstalter vor dem Verwaltungsgericht.
Es ist das gewohnte Spiel: Rechtsradikale melden eine Demo an, die Kommune wehrt sich, die Demo-Veranstalter ziehen vor Gericht – und häufig wird der Marsch am Ende erlaubt. Auch bei der geplanten rechtsradikalen Demonstration in Wolfsburg am 1. Juni ist das nicht anders: Am 2. April hatte die Verwaltung die Veranstaltung untersagt. Jetzt haben die Veranstalter Klage gegen dieses Verbot vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig erhoben. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, sei noch nicht abzusehen, teilte das Gericht mit. Angemeldet hatte eine rechtsradikale Gruppe die Demonstration bereits am 31. Mai 2012.
Wolfsburger Nachrichten, 18. April 2013